SACHBEZUG BEI DIENSTWAGEN
Entdecken Sie alle Informationen zum Sachbezug im Zusammenhang mit Antrieben und Dienstwagen.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 1. Jänner 2025 beträgt der CO2-Grenzwert 126 g/km (WLTP). Bei einem CO2-Ausstoß über 126 g/km (WLTP) sind 2 % der Anschaffungskosten pro Monat fällig, bis 126 g/km (WLTP) nur 1,5 %.
Modelle mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km sind im Rahmen der Steuerreform vom Sachbezug ausgenommen.
Verkauf
Verkauf von Neufahrzeugen (thermisch, hybrid und elektrisch motorisierten) PKW und LKW.
Verkauf
Mo-Do: 8-12 u. 13-17.00 Uhr
Fr 8-12 u. 13-16.30 Uhr
Sa: nach telefonischer Vereinbarung
Außerhalb dieser Zeiten Verkauf nach Terminvereinbarung möglich
Werkstatt
Reparatur von PKW und LKW
WerkstattMo-Do: 8-12 u. 13-17.00 Uhr
Fr 8-12 u. 13-16.30 Uhr
Sa: nach telefonischer Vereinbarung
Außerhalb dieser Zeiten Verkauf nach Terminvereinbarung möglich
Teile & Zubehör
Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör für PKW und LKW
Mo-Do: 8-12 u. 13-17.00 Uhr
Fr 8-12 u. 13-16.30 Uhr
Sa: nach telefonischer Vereinbarung